Die Ausbildung zum Glaser/zur Glaserin - Fensterbau und Glasfassadenbau

Glaser Bogenfensterherstellung 10 175Glaser Bogenfensterherstellung 40 175Glaser 2012 Schüler CNC 10 175

Die 3-jährige Ausbildung in der Fachrichtung „Fenster- und Glasfassadenbau“ findet im dualen System statt. Das bedeutet, dass die Ausbildung sowohl an der Berufsschule als auch gleichzeitig im Betrieb stattfindet.
Das erste Ausbildungsjahr wird i. d. R. in der Einjährigen Berufsfachschule absolviert. Dabei werden die Grundkenntnisse in einem praxisorientierten Vollzeitunterricht vermittelt. Regelmäßige Betriebstage ergänzen die unterrichtlichen Inhalte. Zusätzlich werden Übungen der Rückenschule angeboten. Am Anfang des 1. Ausbildungsjahres geht es ins Schullandheim.
Der Unterricht im 2. und 3. Ausbildungsjahr findet in Teilzeit statt.

Glaser 2012 Fräskopf 10

Die rasch fortschreitende Technik und die ständig steigenden baulichen wie bauphysikalischen Anforderungen setzen ein immer höheres Maß sowohl an theoretischem Wissen als auch an praktischem Können der zukünftigen Fachkräfte im Bereich Fenster- und Fassadenbau voraus.
Die berufliche Ausbildung hat daher den Erwerb einer zeitgemäßen beruflichen Handlungskompetenz zum Ziel, wodurch der Auszubildende auf ein sich ständig ändernde Arbeits- und Berufswelt vorbereitet wird.

Neben der beruflichen Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in der Arbeitswelt soll bei den Auszubildenden auch die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung geweckt werden.

 

Der Unterricht findet nach der aktuellen Ausbildungsordnung in Lernfeldern statt. Dabei steht die Orientierung an vorhandenen Geschäftsprozessen in Betrieben und Unternehmen der Wirtschaft im Vordergrund. So sollen sich Lernfelder an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen orientieren: sogenannten „Kundenaufträgen“.

FächerGlaser Werkstatt 10

Fachlicher Bereich
  • Berufsfachliche Kompetenz (BFK)
  • Projekt- und Sozialkompetenz (PSK)
  • Berufspraktische Kompetenz (BPK)
Allgemeiner Bereich
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftskompetenz
Wahlpflichtbereich in der Einjährigen Berufsfachschule
  • Computeranwendung

Unterricht der einjährigen Berufsfachschule

Glaser Bogenfensterherstellung 30Ein weiterer Wahlpflichtbereich im Umfang von bis zu 2 Stunden sieht Stützunterricht und Erweiterungsunterricht vor. Zudem ergänzen während der Ferien zusätzliche Betriebstage im künftigen Ausbildungsbetrieb den Unterricht.

Fachliche Inhalte des 1. Jahres
  • Lernfeld 1: Flachglasprodukte anfertigen und einbauen (wird Lernfeld 2 nachgestellt)
  • Lernfeld 2: Werkstücke aus Holz herstellen
  • Lernfeld 3: Objekte aus Glas und Glaserzeugnissen herstellen

Anhand von „Kundenaufträgen“ sollen sich die Auszubildenden die fachlichen Inhalte in einem praxisnahen Prozess erarbeiten. Dabei steht die Verstärkung der eigenen Handlungskompetenz im Vordergrund. Beispiele für einen Kundenauftrag:

  • „Bilderrahmen“ (LF 2 und LF 1)
  • „Couchtisch“ (LF 2 und LF 3)
  • „Glasuhr“ (LF 3)
  • „Einfachverglastes Fenster mit Sprossenkreuz“ (LF 2 und LF 1)

Unterricht 2. und 3. Ausbildungsjahr

Glaser 2012 Schüler CNC 10Bei Fortsetzung der Ausbildung schließen sich in der Regel noch zwei Ausbildungsjahre an. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr findet neben der schwerpunktmäßigen Ausbildung im Betrieb an ein bis zwei Tagen pro Woche der Unterricht in der Berufsschule statt.

Fachliche Inhalte des 2. Jahres
  • Lernfeld 4: Spiegel be- und verarbeiten
  • Lernfeld 5: Bauteile instandsetzen und renovieren
  • Lernfeld 6: Mehrscheibenisoliergläser einbauen
  • Lernfeld 9: Fenster aus Holz herstellen
  • Lernfeld 10: Fenster aus Kunststoff, Metall und Werkstoffkombinationen herstellen
Fachliche Inhalte des 3. Jahres
  • Lernfeld 15: Türelemente herstellen
  • Lernfeld 16: Funktionsgläser einbauen
  • Lernfeld 17: Fenster und Türen montieren und demontieren
  • Lernfeld 18: Glasfassadenbauelemente herstellen und montieren

 

 

Glaser Polieren 10Voraussetzungen für die Aufnahme in die Einjährige Berufsfachschule sind in der Regel:

  • Der Vorvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb oder der Vertrag mit der Schule zum Besuch der Berufsfachschule in Kooperation mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, in dem das Betriebspraktikum in Form des Betriebstages absolviert werden kann.
  • Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.

Bewerberinnen und Bewerber ohne betriebliche Bindung, z. B. Praktikanten, können im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazität der Schule aufgenommen werden.

 

 

Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule

Glasuhr 21Der Besuch der Berufsfachschule gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die vorgeschriebenen Jahresleistungen erbracht werden und die Prüfung mit Erfolg abgelegt wird. Der erfolgreiche Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule wird als erstes Ausbildungsjahr anerkannt und berechtigt, mit dem 2. Ausbildungsjahr fortzusetzen. Voraussetzung ist hierbei ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Wird keine weitere Ausbildung angestrebt, ist durch den Besuch der Einjährigen Berufsfachschule die Berufsschulpflicht erfüllt.

 

Abschluss 2. und 3. Ausbildungsjahr

2. Ausbildungsjahr: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt.
3. Ausbildungsjahr: Gesellenprüfung der Fachrichtung „Fenster- und Glasfassadenbau“

 

Glaser 2012 Schüler CNC 40

Nach erfolgreicher Ausbildung und einschlägiger Berufserfahrung entsprechend der geltenden Richtlinien kann eine Weiterbildung an der Fachschule zum Holztechniker erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Fachschule.

 

 

Glaser Bogenfensterherstellung 30Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig vor Schuljahresanfang erfolgen.

 

 

Glaser 2012 Fräse in action 20Der Schulbesuch ist unentgeltlich. Notwendige Lernmittel werden im Rahmen der Regelungen der Lernmittelfreiheit ausgegeben.
Schülerinnen und Schüler können in begründeten Fällen Unterstützung nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beantragen. Informationen dazu erteilt zuständige Agentur für Arbeit.



 

 

    

 

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