Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme BVB

Diese Berufsschule ist als Teilzeitschule für Jugendliche eingerichtet, die eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit besuchen und noch nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen.

 

Diese Berufsschule ist als Teilzeitschule für Jugendliche eingerichtet, die eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit besuchen und noch nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen. Diese Schulart verfolgt in Kooperation mit verschiedenen Bildungsträgern folgende Ziele:

  • Förderung der Berufsreife
  • Erleichterung der Berufswahl
  • Vertiefung und Erweiterung der allgemeinen Bildung
  • Vorbereitung auf die Anforderungen beruflicher Schulen

 

Der Unterricht umfasst in der Regel 4-6 Stunden/ Woche. Davon entfallen in der Regel auf die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Gemeinschafts- und Wirtschaftskunde je 2-3 Unterrichtsstunden und auf die fachtheoretischen Fächer Technologie/Fachkunde, Technische Mathematik/Fachrechnen und Technisches Zeichnen/Fachzeichnen ebenfalls je 2-3 Unterrichtsstunden. In allen Unterrichtsfächern wird großer Wert auf einen engen Bezug zur Praxis gelegt.

 

Die Voraussetzung für die Aufnahme ist die Teilnahme an einer entspr. Bildungsmaßnahme eines Trägers. Ziel des Lehrgangs ist die Vorbereitung auf die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, einschließlich der Ausbildungsgänge im Bereich der Sonderberufsschule. Die Zuweisung zu einem solchen Lehrgang erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit. Der Lehrgang ist berufsorientiert mit praktischer Arbeit in Lehrwerkstätten, berufstheoretischer Unterweisung und Berufsschulunterricht. Nähere Informationen dazu erteilen die Berufsberatungen der Agenturen für Arbeit oder die Träger selbst.

 

Die Jugendlichen in einer BVB-Maßnahme erhalten ein Jahreszeugnis bzw. eine schulische Bescheinigung über den Besuch der Berufsschule im Rahmen der Bildungsmaßnahme. Weitere Zeugnisse und Bescheinigungen werden in Verantwortung des Trägers ausgestellt. Auch die evtl. Abnahme der Hauptschulabschlussprüfung wird vom Träger in Kooperation mit der Schule organisiert.

 

 Die Anmeldung läuft direkt über den zuständigen Träger der Maßnahme. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, können Sie sich gerne auch an uns wenden.

 

Der Schulbesuch ist unentgeltlich, es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der geltenden Verordnung.


 

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