BAföG

Unterstützung durch BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder AFBG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhalten Sie gemäß der aktuellen Richtlinien und der Gesetzeslage. Bitte erkundigen Sie sich danach bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Wenn Sie an unserer Schule zugelassen werden, sind wir Ihnen im Rahmen der Einschulung bei der Erledigung weiterer Formalitäten gerne behilflich.

Weitere Info unter: www.meister-bafoeg.info/de

 

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