Die Ausbildung zum Tischler / zur Tischlerin

DSC 0305Die 3-jährige Schreinerausbildung erfolgt in einem dualen System. Diese findet sowohl an der Berufsschule als auch in einem Betrieb statt.
Die Einjährige Berufsfachschule (1. Lehrjahr) vermittelt die Grundausbildung im Bereich der Holztechnik in einem praxisbezogenen Vollzeitunterricht. Der Unterricht im 2. und 3. Ausbildungsjahr findet in Teilzeit satt.
Für Abiturienten/innen wird ein Zusatzunterricht „Management im Handwerksbetrieb“ angeboten, mit welchem gleichzeitig die Qualifikation „Managementassistent/in HWK“ erworben werden kann.

 

 

DSC 0310Die rasch fortschreitende Technik stellt an die zukünftigen Fachkräfte im Bereich der Holzverarbeitung hohe Anforderungen sowohl an das theoretische als auch an das praktische Können. Die Einjährige Berufsfachschule Holztechnik bereitet die Schülerinnen und Schüler vor allem in der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung auf diese Anforderungen vor. Sie vermittelt die Grundausbildung im Berufsfeld Holztechnik. Sie dient auch als Praktikum für angehende Innenarchitekten und andere Berufe.

 

 

Unterricht der Einjährigen Berufsfachschule

IMG 4737Der Vollzeitunterricht findet nach der neuen Ausbildungsordnung in Lernfeldern statt. Die Inhalte der bisherigen Unterrichtsfächer Technologie, Technisches Zeichnen, Technische Mathematik, Arbeitsplanung, Technologiepraktikum, Fachpraxis und Wirtschaftskunde werden in den neuen Fächern Berufsfachliche Kompetenz, Berufspraktische Kompetenz, Projektkompetenz und Wirtschaftskompetenz vermittelt.

In den allgemein bildenden Fächern wird Deutsch und Gemeinschaftskunde erteilt. Der Unterricht erfolgt mit handlungsorientierten Unterrichtsmethoden.
Die Inhalte der Berufspraktischen Kompetenz (früher Fachpraxis) werden durch die regelmäßigen Betriebstage ergänzt. In der ‚Berufspraktischen Kompetenz’ (früher Fachpraxis) werden die Schülerinnen und Schüler im entsprechenden Lernfeld systematisch und projekthaft mit den grundlegenden Fertigkeiten des Berufsbildes vertraut gemacht.
Ein Wahlpflichtbereich im Umfang von bis zu zwei Stunden sieht Stützunterricht und Erweiterungsunterricht vor. Während einiger Schulwochen und in den Ferien ergänzen zusätzliche Betriebstage im künftigen Ausbildungsbetrieb den Unterricht.

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Unterricht 2. und 3. Ausbildungsjahr

Bei Fortsetzung der Ausbildung in einem Beruf des Berufsfeldes Holztechnik schließen sich in der Regel noch zwei Ausbildungsjahre an. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr findet neben der schwerpunktmäßigen Ausbildung im Betrieb an ein bis zwei Tagen pro Woche der Unterricht in der Berufsschule statt.

 

  1. Der Vorvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb oder der Vertrag mit der Schule zum Besuch der Berufsfachschule in Kooperation mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb in dem das Betriebspraktikum in Form des Betriebstages absolviert werden kann.
  2. Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.

Bewerberinnen und Bewerber ohne betriebliche Bindung, z.B. Praktikanten, können im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazität der Schule aufgenommen werden.

 

 

Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule

Der Besuch der Berufsfachschule gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die vorgeschriebenen Jahresleistungen erbracht werden und die Prüfung mit Erfolg abgelegt wird.
Der erfolgreiche Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule wird als erstes Ausbildungsjahr bzw. als Praktikum anerkannt und berechtigt, eine Ausbildung in einem Beruf des Berufsfeldes Holztechnik (an dieser Schule: Tischler/ Technische Zeichner) mit dem 2. Ausbildungsjahr fortzusetzen. Voraussetzung ist hierbei ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb. Wird keine weitere Ausbildung angestrebt, ist durch den Besuch der Einjährigen Berufsfachschule die Berufsschulpflicht erfüllt.

 

Abschluss 2. und 3. Ausbildungsjahr

 

Nach erfolgreicher Ausbildung und einschlägiger Berufserfahrung entsprechend der geltenden Richtlinien kann eine Weiterbildung an der Fachschule zum Holztechniker, Schreinermeister, Gestalter oder Betriebsmanager erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Fachschule.

 

Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig vor Schuljahresanfang erfolgen.

 

Der Schulbesuch ist unentgeltlich. Notwendige Lernmittel werden im Rahmen der Regelungen der Lernmittelfreiheit ausgegeben. Für das Zusatzangebot "Management im Handwerk" entstehen bei der Handwerkskammer Kosten von ca. 200,00 €.

 

Finanzhilfen

Schülerinnen und Schüler können in begründeten Fällen Unterstützung nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beantragen. Informationen dazu erteilt zuständige Agentur für Arbeit.

 

  

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