Berufsschule für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis

Diese Berufsschule ist als Teilzeitschule für minderjährige Jugendliche eingerichtet, die nach dem Gesetz berufsschulpflichtig sind, jedoch noch in keinem Ausbildungsverhältnis stehen und auch keine Ersatzschule oder Fördermaßnahme besuchen. Ziele der Berufsschule sind:

  • Förderung der Berufsreife
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht
  • Erleichterung der Berufswahl
  • Vertiefung und Erweiterung der allgemeinen Bildung

 

 

Der Unterricht umfasst in der Regel 1 Unterrichtstag pro Woche mit insgesamt max. 6 Stunden Unterricht in den Fächern

  • Deutsch
  • Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde
  • Technologie / Fachkunde
  • Technische Mathematik / Fachrechnen
  • Technisches Zeichnen / Fachzeichnen


In allen Unterrichtsfächern wird großer Wert auf einen engen Bezug zur Praxis gelegt.

 

Die Voraussetzung für die Aufnahme ist die gesetzliche Berufsschulpflicht, also das noch nicht vollendete 18. Lebensjahr.

 

Die Jugendlichen in einem Förderlehrgang erhalten eine Bescheinigung über den Besuch der Berufsschule im Rahmen der Berufsschulpflicht.

 

Die Anmeldung läuft zentral direkt über die zuständige Meldestelle der Stadt Stuttgart an der

Schule für Farbe und Gestaltung

Marie-Emmanuelle Keßler
Leobener Str. 97
70469 Stuttgart

Telefon:  (0711) 216-60277
Fax:        (0711) 216-60952
E-Mail:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte unter der Kontaktadresse an Frau Keßler

 

Der Schulbesuch ist unentgeltlich, es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der geltenden Verordnung.

 

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