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Hygieneregeln und weiteren Veränderungen nach den Sommerferien ab 14.9.2020

Informationen der Schulleitung für Schülerinnen und Schüler

Regelungen zum Schulbeginn im Schuljahr 20/21 ab 14.9.2020

 

Am Montag 14.9.2020 findet nur die Einschulung für die neuen Klassen statt. Der aktuelle Plan für die Einschulung am Montag und den Schulbeginn der anderen Klassen steht auf der homepage. Der Unterrichtsbeginn ist grundsätzlich um 8:00 Uhr, wird aber bei einigen Klassen etwas verschoben. Darüber informieren die Klassenlehrer/innen am Einschulungstag.

 

Ab 14.9.2020 besteht auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude überall - außer im Unterricht - Maskenpflicht und Abstandspflicht von 1,50 m. In den Klassenräumen kann der Abstand jetzt auch geringer als 1,50 m sein und die Masken dürfen - sofern die Lehrkraft keine anderen Informationen gibt - bei Unterrichtsbeginn abgesetzt werden. Das heißt nicht, dass im Klassenraum jetzt keine Infektionsgefahr mehr besteht! Jeder ist verpflichtet, sich und andere zu schützen, dabei auch im Klassenraum soviel Abstand wie möglich zu halten und die Masken beim Verlassen des Klassenraums wieder aufzuziehen. Es gilt weiterhin, dass die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren sind. Jeder Körperkontakt wie Händeschütteln oder Umarmen etc. ist weiterhin zu unterlassen.

 

Ergänzende Hygieneregeln an der Schule:

Sie sollten grundsätzlich nur zur Schule kommen wenn Sie gesund sind! Auch bei leichten Erkältungszeichen oder Magen-Darmbeschwerden, sollten Sie aufgrund der Corona-Pandemie jetzt vorsichtig sein. Auf keinen Fall dürfen Sie in die Schule kommen wenn Sie typische Covid19-Symptome wie Fieber, Halsschmerzen, trockenen Husten oder Geruchsverlust haben. In so einem Fall müssen Sie die Schule umgehend informieren und sich testen lassen. Wenn Sie oder Personen, mit denen Sie zusammenwohnen oder näheren Kontakt hatten, an Covid19 erkrankt sind oder in den letzten Wochen waren, müssen Sie dies umgehend tel. der Schule mitteilen und dürfen erst wieder zur Schule kommen wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Bitte beachten Sie die Meldepflichten!

 

Regelung für den Eintritt ins Schulgebäude und die Klassen- und Werkstatträume

Das Schulgebäude ist ab 7:45 geöffnet. Bitte kommen Sie nicht früher und halten Sie sich vor Schulbeginn nicht langer als erforderlich auf dem Schulhof, den Fluren oder im Foyer auf. Alle Schüler kommen an ihrem jeweiligen ersten Unterrichtstag i.d.R. nur durch den Haupteingang und gehen von dort aus unverzüglich in ihren Unterrichtsraum. Dabei ist eine Maske zu tragen und der Abstand von 1,50 m immer einzuhalten!

 

Die Klassenlehrer/innen informieren am ersten Unterrichtstag darüber, welche Pausenbereiche und welche Ein- und Ausgänge genutzt werden dürfen. Ziel ist dabei, die Menge der Schüler in den jeweiligen Bereichen zu begrenzen. Es sollte i.d.R. jeweils der kürzeste Weg genommen werden. Der Verwaltungsflur ist nur vom Foyer aus bis zum Sekretariat zugängig. Die Pausenbereiche werden bis auf weiteres wie folgt eingeteilt:

 

Fachschule und Berufsschule:

Schulhofbereich unserer Schule vor der Aula, Zugang i.d.R. über den Aulaausgang

Einjährige Berufsfachschule:

Schulhofbereich unserer Schule vor dem Foyer, Zugang durch den Haupteingang

BEJ, VAB, VABO, 2BFZ:

Hof- und Freifläche am Nebeneingang vor der Jugendsozialarbeit. Der Zugang ist abh. von der Lage des Klassenraums über den oberen Ausgang, den Werkstattflur oder den Glasergang möglich. Die Klassenlehrer/innen geben an welcher Weg zu nehmen ist.

 

Der Mund-Nasenschutz, der im öffentlichen Nahverkehr getragen wird, sollte in der Schule aus hygienischen Gründen möglichst nicht getragen werden. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit einen sauberen Mund-Nasenschutz für die Nutzung in der Schule mit. Die Schülertoiletten dürfen jeweils nur von ener begrenzten Anzahl von Schülern aufgesucht werden. Auch in den Toiletten sind die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und die Masken zu tragen. Das Betreten der Nachbarschule ist untersagt. Im Klassenraum oder Werkstattraum hat jeder Schüler einen festen Platz. Der Tausch oder Wechsel von Plätzen ist untersagt. Die Tische stehen einzeln und kein Tisch oder Stuhl darf näher als zwingend notwendig an einen anderen herangerückt werden. Jeder Schüler nimmt sofort seinen Platz ein. Die Handhygiene im Klassenraum ist nach Weisung der Lehrkräfte durchzuführen. Ebenso die Reinigung von benutzten Gegenständen. Die Regeln hängen und liegen aus. Auf Anordnung der Lehrkräfte ist der Mund-Nasenschutz ggf. auch im Unterricht zu tragen.

 

Zugangsregeln für das Nebengebäude Leobener Straße 83

Alle Klassen unserer Schule, die im Nebengebäude Leobener Str. 83 Unterricht haben, dürfen das Nebengebäude nur noch durch den Haupteingang im unteren Abschnitt der Leobener Str. 83 betreten. Von dort aus gehen die Klassen unserer Schule in den Holz-Werkstattbereich, auch die Klassen, die im 4.OG Theorieunterricht haben. Vom Holz-Werkstattflur treten die Klassen dann ins mittlere Treppenhaus ein und gehen nach oben in den 4. Stock. Nach Schulschluss und in den Pausen gehen sie wieder nur durch dieses Treppenhaus nach unten bis in den Holz-Werkstattflur und dann nur noch durch den oberen Ausgang der Leobener Str. 83 nach draußen. Dies ist bis auf weiteres der alleinige Ausgang.

 

Maßnahmen bei Regelverstößen

Die schulischen Corona-Pandemie-Regeln gelten in Ergänzung zur bestehenden Schul- und Hausordnung. Bei Regelverstößen greifen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. Schulgesetz §90. Da Verstöße gegen diese Regeln, anders als bei Verstößen gegen die allgemeine Schul- und Hausordnung, durch Ansteckung grundsätzlich mit einer Gefahr für Leib- und Leben anderer Personen verbunden sein können, können sie zum sofortigen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht und im Wiederholungsfall bis zum Ausschluss aus der Schule führen.

 

Trotz allem wünschen wir einen guten Schulstart unter besonderen Bedingungen in schwierigen Zeiten! Wenn sich wieder alle an die Regeln halten wird aber sicher auch dieses Schuljahr erfolgreich verlaufen.

 

Die Schulleitung

 

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